Spielgruppe Steinach SG
Unsere AGB's
Wer sein Kind zu uns in die Spielgruppe schickt, vertraut uns das Wertvollste überhaupt an. Aus diesem Grund ist Qualität für uns das A und O - sowohl bei der Auswahl der Spielgruppenleiterinnen, wie auch bei der Infrastruktur und dem Programm.
Altersgerechte und optimierte Gruppen sind bei uns Standard und sorgen dafür, dass jedem Kind genügend Aufmerksamkeit geschenkt werden kann. Sicherheit ist bei uns grosses Thema, deshalb führen wir unsere Waldgruppe mit zwei Leiterinnen durch.
Die Kosten:
Die Kosten für das Spielgruppenjahr werden pro Semester in Rechnung gestellt und sind im Voraus bis zum Antritt des ersten Spielgruppentages zu bezahlen. Sie sind unabhängig von der Anwesenheit des Kindes zu entrichten, d.h. bezahlt wird der für das Kind freigehaltene Spielgruppenplatz. Der Betrag ist inkl. Material, Spielsachen und Administration. Sollte die Rechnung bis zum ersten Tag nicht beglichen sein, fallen Verzugszinsen von 30.00.- CHF an.
Innenspielgruppe 375.- CHF / pro Semester
Zwergenspielgruppe 340.- CHF / pro Semester
Bei uns gelten die gleichen Ferien wie bei der Schule Steinach.
Der Spielgruppenbesuch ist von ein bis drei Mal pro Woche wählbar, eine kombinierte Einteilung aus Innenspielgruppe ist möglich. Eine Gruppe besteht aus mind. 6 Kinder.
Die Anmeldung erfolgt via Anmeldeformular per Mail, die Einteilungen erfolgen nach Anmeldedatum. Wir sind bestrebt jedem Kind einen Platz zu geben, sollten mehr Anmeldungen eintreffen als Plätze verfügbar sind gibt es eine Warteliste. Einheimische Kinder haben Vorrang.
Der Semesterbeitrag wird zu Beginn des Spielgruppenjahres im August in Rechnung gestellt. Der Betrag für das zweite Jahr wird jeweils zu Beginn des zweiten Semester im Februar in Rechnung gestellt.
Abmeldung:
Abmeldung vor Semesterstart jedoch schon voll eingeteilt, wird mit 50.- CHF Umtriebs-Entschädigung pro angemeldeten Tag verrechnet.
Sollte sich herausstellen, dass Ihr Kind nicht in der Spielgruppen bleiben will, gibt es die Möglichkeit die Gruppe zu wechseln zum Beispiel an einem anderen Tag. Bei einer Abmeldung bis zu den Herbstferien wird der Semesterbeitrag anteilsmässig zurückerstattet. Nach den Herbstferien ist der gesamte Betrag geschuldet. Abmeldungen für das zweite Semester müssen schriftlich bis jeweils am 31. Dezember bei der Aktuarin eingereicht werden.
Versicherung/ Haftpflicht:
Ist Sache der Eltern. Jegliche Haftung wird abgelehnt. Die Spielgruppe Steinach kann nicht für Unfälle durch herabfallende Äste oder Naturgewalten haftbar gemacht werden.
Ferien:
Wir richten uns nach den Schulferien der Schule Steinach. Der erste Spielgruppentag ist jeweils 1 Woche nach den Sommerferien im August.
Fällt ein Feiertag auf einen Spielgruppentag wird dieser nicht nachgeholt. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung.
Krankheit oder Ausfall der Gruppen:
Falls eine Leiterin krank sein sollte wird eine Springerin eingesetzt.